Immer häufiger kommt es zu stärkeren Unwettern, bei denen auch Schäden an Ihren Fahrzeugen entstehen können. Häufig stellen sich Versicherungsnehmer dann die Frage, ob die eigene Versicherung den Schaden in Gänze übernimmt.
Zunächst ist es wichtig zu wissen, wie die Versicherung einen Sturm definiert.
Zu einem Versicherungsfall wird Ihr Anliegen erst dann, wenn der Sturm eine Windstärke von 8 oder höher erreicht. Allerdings sind Sie als Versicherungsnehmer hier in der Beweispflicht. Aus diesem Grund ist es relevant die Sachlage so gut es geht anhand von z.B. Bildern zu dokumentieren, um späteren Missverständnissen vorzubeugen.
Hier ein kleiner Einblick:
Die Teilkasko-Versicherung
Sowohl Hagel, als auch Wasserschäden sind von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Bei einem Wasserschaden wird differenziert, ob dieser durch äußere Einflüsse, wie zum Beispiel Starkregen, oder durch Sie selbst entstanden ist. Möglicherweise, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug durch eine überschwemmte Straße fahren und Ihnen hierbei im Motorraum Schäden entstehen.
Die Vollkasko-Versicherung
Sollten Sie in einen bereits umgestürzten Baum fahren, welcher zuvor aufgrund des Sturmes umgefallen ist, zahlt hier die Vollkasko-Versicherung. Stellt sich der Sachverhalt allerdings wie folgt da und Sie werden während der Fahrt durch den starken Wind des Sturmes von der Fahrbahn gedrängt, übernimmt die Teilkasko-Versicherung den Schaden.
Trotz bestehendem Versicherungsschutz ist Vorsicht geboten. Parken Sie deshalb nicht in gefährdeten Bereichen. Möglicherweise auf Parkplätzen mit hohen Bäumen, die durch den Sturm umfallen können oder Äste, die herunterfallen.
Sie sind sich immer noch nicht sicher, ob Ihr Schaden von der Versicherung übernommen wird?
Kommen Sie vorbei, wir schauen uns Ihr Fahrzeug gerne an. Durch unser geschultes Personal können wir Ihnen bei der Schadenabwicklung unter die Arme greifen und Sie unterstützen, sodass Sie zeitnah wieder ein fahrbereites Fahrzeug haben.
Fahren Sie vorsichtig und bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Pleger & Tümmermann Team